Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. ALLGEMEINES
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen. Bedingungen des Bestellers verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
2. Die in Prospekten, Katalogen, Preislisten u.ä. enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, sofern wir sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnen.
3. Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen bedürfen, um wirksam zu sein, unserer schriftlichen Bestätigung.

2. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1. Unsere Preise verstehen sich, falls nichts anderes vereinbart, stets ab unserem Betrieb Liezen oder ab Werk zzgl. Verpackung und MWSt. Zur Berechnung kommen die am Tage des Versandes und bei Abrufaufträgen bei Fälligkeit der Abnahme gültigen Preise, es sei denn, dass feste Preise ausdrücklich vereinbart wurden.
2. Zahlung hat – sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart – innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum so zu erfolgen, dass uns der für den Rechnungsausgleich erforderliche Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht.
3. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen gewähren wir 2 % Skonto, vorausgesetzt, der Besteller hat sämtliche fälligen Verbindlichkeiten erfüllt.
4. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können.
5. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen, mindestens aber in Höhe von 3 % über dem Diskontsatz, jeweils zzgl. MwSt.

3. LIEFERUNG
1. Lieferfristen und -termine gelten stets nur annähernd. Sie beziehen sich auf den Zeitpunkt der Absendung und sind mit Meldung der Versandbereitschaft eingehalten.
2. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.
3. Abweichungen von Mustern oder früheren Lieferungen werden, soweit technisch angängig, vermieden. Abweichungen nach oben oder unten sind nach Maßgabe der jeweils geltenden Vorschriften der Vorlieferanten zulässig.
4. Fälle höherer Gewalt und sonstige störende Ereignisse wie z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Falsch- oder Nichtlieferung durch unsere Vorlieferanten, entbinden uns von unseren Lieferverpflichtungen, Hindernisse vorübergehender Dauer allerdings nur für die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Besteller infolge der Verzögerung das Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten ist, kann er durch Erklärung uns gegenüber von dem Liefervertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche des Bestellers richten sich nach Ziff. 7 dieser Bedingungen.
5. Alle unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern.
6. Zurückhaltung von Zahlungen wegen oder Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Bestellers ist nur zulässig, wenn diese von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

4. VERSAND, VERPACKUNG
1. Versand erfolgt ab unserem Betrieb Liezen. Mit der Übergabe des Materials an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Betriebes, geht die Gefahr, auch die einer Beschlagnahme des Materials, bei allen Geschäften auf den Besteller über.
2. Ohne besondere Vorschriften erfolgt die Wahl des Transportweges und der Transportmittel nach unserem besten Ermessen.
3. Eine Versicherung gegen Transportschäden wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und zu dessen Lasten abgeschlossen.

5. EIGENTUMSVORBEHALT
1. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen. Das gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.
2. Der Besteller darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß 5.3 bis 5.6 auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.
3. Die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen, nicht von uns verkauften Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe der in unseren Rechnungen genannten Werte der jeweils veräußerten Vorbehaltsware.
4. Der Besteller ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen. Wir werden von dem Widerrufsrecht nur in den in Ziff. 3.6 genannten Fällen Gebrauch machen. Die Abtretung der Forderungen – auch im Rahmen von factoring-Verträgen – bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.
5. Wenn wir den Eigentumsvorbehalt geltend machen, so gilt dies nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Das Recht des Bestellers, die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag nicht erfüllt.
6. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

6. BEANSTANDUNGEN, ZURÜCKNAHME VON WAREN
1. Mängelrügen können wir nur dann berücksichtigen, wenn sie innerhalb von acht Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort erhoben werden. Mangelhafte Ware kann der Käufer lediglich zur Verfügung stellen. Das Recht des Preisabzuges steht ihm nicht zu. Die Zurücksendung von Ware kann nur mit unserem Einverständnis erfolgen.
2. Weist der Käufer einen Schaden nach, der durch Qualitätsmangel der gelieferten Ware verursacht ist, so kann als Höchstbetrag des Ersatzanspruchs nur der auf die verbrauchte Menge entfallende Kaufpreis geltend gemacht werden.
3. Weitere Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – können nicht geltend gemacht werden.
4. Beratung: Unsere anwendungstechnische Beratung ist unverbindlich – auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter – und befreit unsere Kunden nicht von der eigenen Prüfung unserer Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke.

7. ALLGEMEINE HAFTUNGSBEGRENZUNGEN
1. Nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche und Ansprüche wegen Ersatzes von Mangelfolgeschäden, aus Unmöglichkeit, Verzug, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung – auch soweit solche Ansprüche im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten des Bestellers stehen – werden, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ausgeschlossen.
2. Sämtliche Ansprüche gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens ein halbes Jahr nach Gefahrübergang auf den Besteller.
3. Haftungsausschlüsse nach diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

8. MINDESTBESTELLWERT
Der Mindestbestellwert beträgt netto € 100,- Warenwert. Darunter wird eine Bearbeitungsgebühr von € 6,- verrechnet.

9. SONSTIGES
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen uns und dem Besteller ist Liezen. Wir können mit dem Besteller allerdings auch einen anderen Gerichtsstand vereinbaren.
2. Auf alle Streitigkeiten ist nur das in Österreich geltende Recht anwendbar.
3. Mit dem Erscheinen dieser Liste werden alle früheren Ausgaben ungültig. November 2016

 

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