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REACH

REACH: Registrierung, Evaluierung, Autorisierung von Chemikalien

REACH ist eine Regelung des Europäischen-Chemikalienrechts. Der Grundgedanke von REACH ist, zum Schutz von Bevölkerung und Umwelt, für alle chemischen Stoffe, die in der EU hergestellt oder in diese importiert werden, relevante Sicherheitsinformationen zur Verfügung zu stellen, so dass ein ungefährlicher Umgang mit den Stoffen möglich ist.

Die Regelung vor der Zeit von REACH sah vor, dass alle (Neu-)Stoffe ELINCS, welche ab 1981 in Europa hergestellt oder importiert wurden, zahlreichen Tests unterworfen werden mussten. Für alle (Alt-)Stoffe EINECS (immerhin ca. 100.000 Stück) verpflichtete sich die Industrie auf freiwilliger Basis, diese Informationen nachzuliefern. Leider ist dies nie in einem befriedigendem Umfang geschehen. So wurde die EU-Chemikalienverordnung REACH (Registrierung, Evaluierung, Autorisierung von Chemikalien) beschlossen.

REACH unterscheidet nicht mehr zwischen Alt- und Neustoffen. REACH fordert die Anmeldung (inklusive ausführlichem Stoffsicherheitsbericht) aller Stoffe, die über gewissen Mengengrenzen hergestellt oder importiert werden. Angemeldete Stoffe werden von der ECHA (Europäische Chemikalienagentur) geprüft und für (vorher mit angemeldete) Anwendungen freigegeben, wenn diese sicher beherrscht werden.

Diese freigegebenen Anwendungen sowie die Registrierungsnummern werden in den entsprechenden Sicherheitsdatenblättern für diese Stoffe angegeben. Sollten von Ihnen Produkte anders als angegeben verwendet werden, besteht die Möglichkeit, durch Sie direkt oder über den Hersteller sichere Anwendungen an die Behörde nach zu melden. Eine andere Verwendung als erlaubt wird zukünftig nicht mehr zulässig sein. Die Registrierung der Stoffe erfolgte in gewissen Zeitabständen, abhängig von der Gefährlichkeit und der hergestellten bzw. importierten Menge ab Dezember 2008 bis zum Juni 2018.

Mehr Informationen zu REACH finden Sie auf dem Informationsportal des Umweltbundesamts.