Diisocyanate
Diisocyanate: Beschränkungen von Diisocyanaten unter REACH
Ein sehr aktuelles Thema ist die Beschränkung von Diisocyanaten. Grundlage der Beschränkung ist die nachgewiesene allergene Wirkung dieser Stoffe über Hautkontakt (Dermatitis) und Inhalation (Asthma).
Die Beschränkung (Verordnung (EU) 2020/1149) legt Anforderungen für die Verwendung und das Inverkehrbringen von Diisocyanaten als Stoffe als solche, Bestandteil anderer Stoffe oder in Gemischen für industrielle und gewerbliche Verwendungen in Konzentrationen von mehr als 0,1 Gewichtsprozent fest.
Konkret schreibt die Beschränkung folgendes vor:
Nach dem 24. August 2023 dürfen Diisocyanate nur noch hergestellt, vertrieben und verwendet werden, wenn die erforderlichen Schulungen der Mitarbeiter erfolgt und dokumentiert sind. Die Schulungen der Mitarbeiter sind alle 5 Jahre zu wiederholen.
Zudem müssten ab dem 24. Februar 2022 alle betroffenen Produkte mit dem Hinweis „Ab dem 24. August 2023 ist eine angemessene Schulung vor der industriellen oder beruflichen Verwendung erforderlich“, gekennzeichnet und ausgestattet sein. Diesen Hinweis finden Sie seit dem Stichtag auf unseren Sicherheitsdatenblättern.
Woher wissen Sie nun ob und welche Schulungen Sie benötigen?
Sie benötigen lediglich eine Schulung, wenn Sie Diisocyanate herstellen, vertreiben oder verwenden. Ob Produkte, die Sie bei uns beziehen davon betroffen sind erkennen Sie, wenn der o.g. Hinweis auf den Sicherheitsdatenblättern steht. Bitte achten Sie daher unbedingt besonders auf Sicherheitsdatenblätter, die Ihnen im Rahmen des automatischen Versands zugeschickt werden.
Es gibt drei definierte Schulungsstufen, die unterschiedlichste Themen abhandeln wie z.B. bei Stufe I „chemische Eigenschaften Diisocyanate, Arbeitsplatzgrenzwerte“ oder bei Stufe II „Handhabung offener Gemische bei Raumtemperatur“ oder bei Stufe III „Sprühen außerhalb einer Spritzkabine“. Unter anderem hat der Herstellerverband ISOPA/ALIPA ein Online-Schulungsportal geschaffen, bei dem Sie das richtige Training für Ihre speziellen Anwendungen finden und auch gleich auswählen und buchen können. Sie können dort auch auswählen, ob Sie E-Learning, Präsenzkurse oder Hybridkurse für Ihre Mitarbeiter buchen möchten. Unter folgenden Link kommen Sie direkt auf das Schulungsportal:
Safe use of Diisocyanates – Startseite (safeusediisocyanates.eu)
Der Fachverband Schaumkunststoffe und Polyurethane e.V. (FSK) hat ebenfalls eine Möglichkeit geschaffen sich über den nachstehenden Link, rund um das Thema Beschränkungen von Diisocyanaten und die daraus resultierenden Schulungen, zu informieren. Beim FSK ist es ebenfalls möglich die für sich notwendigen Schulungen auszuwählen und zu buchen.
Home | FSK Training (fsk-training.de)
Wenn Sie also Produkte von uns beziehen sollten, die Diisocyanate enthalten, ist es notwendig diese Schulungen bis zum Stichtag 24.08.2023 selbstständig für alle Mitarbeiter, die Kontakt zu dem Material haben, zu planen. Bitte beachten Sie dabei, dass die Verantwortung hierfür vom Gesetzgeber in Ihre Hände gelegt wurde.
Falls Sie zu diesem Thema noch Fragen haben, melden Sie sich bitte bei uns.