SHVC
SHVC: Substance of Very High Concern
Besonders besorgniserregende Stoffe, also chemische Stoffe, die nach der REACH-Verordnung aufgrund ihrer Eigenschaften identifiziert wurden und schwerwiegende Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen oder auf die Umwelt haben, müssen noch einmal gesondert betrachtet werden. Da der Anhang XIV der REACH-Verordnung alle sechs Monate (Ende Juni und Ende Dezember) erweitert wird, ist es nötig, die aktuellen Kandidatenlisten zu überprüfen, um auf die aktuellen Einstufungen zu reagieren.
Wir sind bestrebt SVHC-Stoffe, soweit dies technisch möglich ist, auszutauschen, um so ein geringes Gefährdungspotential für den Menschen und die Umwelt zu gewährleisten. Enthält ein Erzeugnis mehr als 0,1 Gewichtsprozent eines dieser Stoffe herrscht Informationspflicht. Ob die von Ihnen bezogenen Produkte besonders besorgniserregende Stoffe enthalten, finden Sie im jeweiligen Sicherheitsdatenblatt unter dem Abschnitt 3 und Abschnitt 15.